Aus der Allioli-Arndt-Bibel (Vulgata-Übersetzung, 1914).
Levitikus 25
1Und der Herr redete zu Moses auf dem Berge Sinai und sprach: 2Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommen werdet, das ich euch gebe, so lass es den Sabbat des Herrn feiern. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen, und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und seine Früchte einsammeln; 4im siebenten Jahre aber soll der Sabbat des Landes, der Ruhe des Herrn sein; du sollst dein Feld nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5Was die Erde von selber hervorbringt, sollst du nicht ernten und die Trauben deiner neuen Schößlinge nicht als Weinlese einsammeln; denn es ist ein Ruhejahr für das Land; 6doch soll es euch zur Nahrung dienen, dir und deinem Knechte, deiner Magd und deinem Lohnarbeiter, und dem Fremdlinge, die bei dir weilen, 7deinen Rindern und Schafen; alles, was von selbst wächst, soll ihnen zur Nahrung dienen. 8Weiter sollst du dir sieben Jahreswochen abzählen, das ist siebenmal sieben, welche zusammen neunundvierzig Jahre ausmachen. 9Alsdann sollst du im siebenten Monat, am zehnten Tage des Monats, zur Zeit der Versöhnung, in eurem ganzen Land Posaunen erschallen lassen, 10und sollst das fünfzigste Jahr heiligen und es als Erlassjahr für alle Bewohner deines Landes ausrufen; denn es ist ein Jubeljahr. Da soll jeder wieder zu seinem Eigentume gelangen, und jeder zu seinem ursprünglichen Geschlechte zurückkehren; 11denn es ist ein Jubeljahr, das fünfzigste Jahr. Ihr sollt nicht säen, noch das, was von selbst auf dem Acker wächst, ernten, und den Nachwuchs des Weinberges nicht sammeln, 12wegen der Heiligung des Jubeljahres, sondern ihr sollt essen, was sich euch von selbst darbietet. 13Im Jubeljahre sollen alle zu ihrem Eigentume zurückkommen. 14Wenn du etwas an deinen Mitbürger verkaufst oder von ihm kaufst, so behandle deinen Bruder nicht hart, sondern du sollst nach der Zahl der Jahre des Jubeljahres von ihm kaufen, 15und er dir nach der Berechnung der Früchte verkaufen. 16Je mehr Jahre nach dem Jubeljahre übrigbleiben, desto mehr wächst auch der Preis; und je weniger Zeit du zählst, desto geringer soll auch der Kaufpreis sein; denn er verkauft dir eine Anzahl von Erträgen. 17Bedrücket eure Stammesgenossen nicht, sondern ein jeder fürchte seinen Gott; denn ich bin der Herr euer Gott. 18Tuet nach meinen Geboten, und haltet meine Satzungen, und erfüllet sie, damit ihr ohne alle Furcht im Lande wohnen könnet 19und der Boden euch seine Früchte gebe, von denen ihr reichlich genießen möget, ohne Angriffe von jemanden befürchten zu müssen. 20Wenn ihr aber sagt: Was sollen wir im siebenten Jahre essen, wenn wir nicht säen, noch unsere Früchte einsammeln? 21so wisset: Ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen geben, dass es Frucht für drei Jahre trage; 22und im achten Jahre werdet ihr wieder säen und vom alten Ertrage essen bis zum neunten Jahre; bis Neues wächst, werdet ihr von dem Alten essen. 23Auch soll Grund und Boden nicht auf ewig verkauft werden; denn sie sind mein, und ihr seid Fremdlinge und meine Pächter. 24Darum soll das ganze Land, das ihr besitzt, unter der Bedingung der Wiedereinlösung verkauft werden. 25Wenn dein Bruder verarmt ist und dir sein kleines Besitztum verkauft hat, und sein Verwandter will es einlösen, so kann er einlösen, was jener verkauft hat. 26Wenn er aber keinen Verwandten hat und selbst den Preis für die Wiedereinlösung aufbringen kann, 27so sollen die Erträge von der Zeit an gerechnet werden, zu der er es verkauft hat; und was darüber ist, soll er dem Käufer zurückerstatten und so wieder zu seinem Besitztum kommen. 28Kann aber seine Hand nicht so viel aufbringen, um den Preis zurückzuerstatten, so soll der Käufer das, was er gekauft hat, bis zum Jubeljahre besitzen. Denn in diesem soll alles Verkaufte an seinen Herrn und an seinen früheren Besitzer zurückkehren. 29Wer ein Haus innerhalb der Mauern einer Stadt verkauft, soll es wieder einlösen dürfen, bis ein Jahr um ist. 30Löst er es nicht ein und ein Jahr ist verflossen, so soll der Käufer und seine Nachkommen es auf immer zu eigen haben, und es soll nicht wieder eingelöst werden können, selbst nicht im Jubeljahre. 31Steht aber das Haus in einem Dorfe, welches keine Mauern hat, so soll es nach dem für die Äcker geltenden Rechte verkauft werden; wird es nicht schon vorher eingelöst, so soll es im Jubeljahre wieder an seinem Herrn zurückfallen. 32Häuser der Leviten, welche in den Städten sind, können jederzeit wieder eingelöst werden; 33wenn sie aber nicht wieder eingelöst sind, so sollen sie im Jubeljahre an ihre Herren zurückfallen; denn die Häuser in den Levitenstädten sind ihr Besitz unter den Söhnen Israels. 34Das zu ihren Städten gehörige Weideland soll nicht verkauft werden; denn es ist ein ewiger Besitz. 35Wenn dein Bruder verarmt und unvermögend wird, und du nimmst ihn wie einen Ankömmling und Fremdling auf, und er lebt mit dir, 36so nimm von ihm keine Zinsen, noch auch mehr, als du ihm gegeben hast. Fürchte deinen Gott, auf dass dein Bruder bei dir leben könne. 37Du sollst ihm dein Geld nicht auf Wucher geben, noch von den Früchten den Überschuss verlangen. 38Ich bin der Herr euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Chanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39Wenn dein Bruder, aus Armut gezwungen, sich dir verkauft, so sollst du ihm nicht Sklavendienst auferlegen: 40sondern er soll wie ein Lohnarbeiter und Pächter sein, und bei dir bis zum Jubeljahre arbeiten, 41und alsdann mit seinen Kindern frei ausgehen und zu seinem Geschlechte und zum Besitztume seiner Väter zurückkehren; 42denn sie sind meine Knechte und ich habe sie aus dem Lande Ägypten geführt; sie sollen nicht als Sklaven verkauft werden. 43Bedränge ihn nicht durch schweren Druck, sondern fürchte deinen Gott. 44Sklaven und Sklavinnen möget ihr aus den Völkern nehmen, welche euch umgeben. 45Auch Fremde, die bei euch weilen, oder wer in eurem Lande von diesen geboren wurde, möget ihr zu Sklaven haben, 46und sie euern Nachkommen erblich hinterlassen, und sie auf immer besitzen; aber eure Brüder, die Söhne Israels, sollt ihr nicht gewalttätig unterdrücken. 47Wenn ein Auswärtiger und Fremdling bei euch mächtig wird, und dein Bruder verarmt und verkauft sich ihm oder einem seiner Abkömmlinge, 48so kann er nach dem Verkaufe wieder ausgelöst werden. Wer von seinen Brüdern ihn auslösen will, kann ihn auslösen, 49der Bruder seines Vaters, oder der Sohn des Vaterbruders, oder ein anderer Blutsverwandter, und Anverwandter. Kann er sich aber selbst auslösen, so soll er sich auslösen, 50jedoch so, dass die Jahre von der Zeit an, wo er sich verkauft hat, bis zum Jubeljahre berechnet werden; und auch das Geld, für das er sich verkauft hat, nach der Zahl der Jahre und dem Verhältnisse eines Lohnarbeiters gerechnet wird. 51Wenn noch viele Jahre bis zum Jubeljahre übrigbleiben, so soll er auch einen diesen entsprechenden Preis zurückerstatten. 52Sind es aber nur wenige, so soll er nach der Zahl der Jahre mit ihm die Berechnung machen und dem Käufer erstatten, was an Jahren übrig ist, 53indem er den Lohn für diejenigen in Anrechnung bringt, durch welche er zuvor gedient hat; und der Fremdling soll ihn nicht mit hartem Drucke vor deinen Augen beschweren. 54Kann er nicht in dieser Weise ausgelöst werden, so soll er mit seinen Kindern im Jubeljahre frei ausgehen, 55denn die Söhne Israels sind meine Diener, welche ich aus dem Lande Ägypten geführt habe.
Levitikus 26
1Ich bin der Herr euer Gott: Ihr sollt euch keinen Götzen und kein geschnitztes Bild machen, noch sollt ihr in eurem Lande Bildsäulen aufrichten, oder Denksteine setzen, um sie anzubeten; denn ich bin der Herr, euer Gott. 2Haltet meine Sabbate und habet Ehrfurcht vor meinem Heiligtum. Ich bin der Herr. 3Wenn ihr nach meinen Satzungen wandelt, und meine Gebote bewahrt und sie tuet, so werde ich euch Regen geben zu seiner Zeit, 4und die Erde wird ihren Ertrag geben, und die Bäume werden voller Früchte sein. 5Die Dreschzeit soll bis an die Weinlese reichen, und die Weinlese bis zur Aussaat; ihr werdet Brot in Fülle zu essen haben und ohne Furcht in eurem Lande wohnen. 6Ich werde eurem Lande Frieden geben; ihr werdet schlafen, und niemand wird euch aufstören. Ich werde die wilden Tiere ausrotten, und das Schwert wird eure Grenzen nicht überschreiten. 7Ihr werdet eure Feinde verfolgen, und sie werden vor euch niederstürzen. 8Fünf der Eurigen werden hundert Fremde verfolgen, und hundert von euch zehntausend; eure Feinde werden vor eurem Angesichte durch das Schwert fallen. 9Ich werde auf euch schauen und euch zahlreich machen; ihr werdet euch mehren, und ich werde meinen Bund mit euch in Kraft stetig erhalten. 10Ihr werde Altes aus den Vorjahren essen und das Alte wegschaffen, da das Neue kommt. 11Ich werde meine Wohnung in eurer Mitte aufrichten, und meine Seele wird euch nicht verwerfen. 12Ich werde unter euch wandeln und ich werde euer Gott sein, und ihr werdet mein Volk sein. 13Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus dem Lande der Ägypter geführt hat, dass ihr ihnen nicht dientet; der die Ketten an eurem Nacken zerbrochen hat, dass ihr aufrecht einherginget. 14Wenn ihr aber nicht auf mich hört und nicht nach allen meinen Geboten tut, 15wenn ihr meine Gesetze verwerft und meine Anordnungen verachtet, so dass ihr das nicht tut, was ich geboten habe, und meinen Bund zunichte macht, 16so werde ich hingegen euch dies tun: Plötzlich werde ich euch mit Armut und Fieber heimsuchen, das eure Augen erlöschen und das Leben schwinden macht. Vergeblich werdet ihr die Saaten säen, denn die Feinde werden sie verzehren. 17Ich werde mein Angesicht wider euch richten, dass ihr vor euren Feinden zu Falle kommen und denen unterliegen werdet, die euch hassen; ihr werdet fliehen, wenn auch niemand euch verfolgt. 18Wenn ihr mir aber auch dann noch nicht gehorcht, so werde ich um eurer Sünden willen eure Züchtigungen siebenfach vermehren 19und den Stolz eurer Halsstarrigkeit brechen. Und ich werde den Himmel oben wie Eisen, und die Erde wie Erz für euch werden lassen. 20Vergeblich wird dann euer Mühen bleiben, der Boden wird keinen Ertrag mehr geben, und die Bäume keine Früchte mehr tragen. 21Wenn ihr mir entgegentretet und mir nicht gehorchen wollt, so werde ich eure Plagen um eurer Sünden willen siebenfach mehren 22und werde die wilden Tiere über euch kommen lassen, die euch und euer Vieh auffressen und alles so mindern sollen, dass eure Straßen öde werden. 23Und wenn ihr auch so noch keine Zucht annehmen wollt, sondern mir noch entgegentretet, 24so werde auch ich euch entgegentreten und euch um eurer Sünden willen siebenmal schlagen 25und werde das Schwert der Rache für meinen Bund über euch bringen. Und wenn ihr dann in die Städte fliehet, werde ich die Pest unter euch senden, und ihr werdet in die Hände eurer Feinde überliefert werden, 26wenn ich euch die Stütze des Brotes zerbrochen habe, so zwar, dass zehn Weiber in einem Ofen Brot backen und es nach dem Gewichte zurückbringen; und ihr werdet essen und doch nicht satt werden. 27Und wenn ihr trotzdem noch nicht gehorsam seid, sondern mir entgegentretet, 28so werde auch ich euch in feindlichem Grimm entgegentreten und euch um eurer Sünden willen siebenfach züchtigen, 29so dass ihr das Fleisch eurer Söhne und eurer Töchter essen werdet. 30Ich werde eure Höhen zerstören und eure Bildsäulen zerbrechen. Ihr werdet unter den Trümmern eurer Götzen dahinsinken, und meine Seele wird euch verabscheuen, 31derart, dass ich eure Städte zu Einöden, und eure Heiligtümer wüste machen werde, und den lieblichen Geruch hinfort nicht mehr annehme. 32Auch werde ich euer Land dem Verderben anheimgeben, dass sich eure Feinde darüber entsetzen werden, wenn sie sich in demselben niederlassen. 33Euch aber werde ich unter die Völker zerstreuen und werde hinter euch das Schwert ziehen, und euer Land wird wüste sein, und eure Städte werden in Trümmer liegen. 34Dann wird sich das Land seiner Sabbate erfreuen die ganze Zeit hindurch, während es wüste liegt; während ihr 35in Feindesland sein werdet, wird es feiern und ruhen an den Sabbaten seiner Verödung, weil es an euren Sabbaten nicht ruhen durfte, als ihr noch in demselben wohntet. 36Und das Herz derer, die von euch übrig geblieben sind, werde ich mit Furcht erfüllen in den Ländern ihrer Feinde, das Rauschen eines verwehten Blattes wir sie schrecken, so dass sie davor fliehen, wie vor dem Schwerte; sie werden fallen, obschon niemand sie verfolgt, 37und werden übereinander stürzen, wie auf der Flucht aus dem Kampfe, und keiner von euch wird es wagen, den Feinden zu widerstehen; 38ihr werdet unter den Völkern zu Grunde gehen, und das Land der Feinde wird euch verzehren. 39Wenn aber auch einige von ihnen übriggeblieben sind, so werden diese wegen ihrer Sünden im Land ihrer Feinde dahinsiechen, und um der Sünden ihrer Väter willen und ihrer Sünden willen werden sie Bedrängnis leiden, 40bis sie ihre Missetaten und die Sünden ihrer Vorfahren bekennen, durch die sie gegen mich gesündigt haben und mir entgegengetreten sind. 41Darum will auch ich ihnen entgegentreten und sie in das Land ihrer Feinde bringen, bis ihr unbeschnittenes Herz erröten lernt; alsdann werden sie für ihre Frevel flehen. 42Dann werde ich meines Bundes gedenken, den ich mit Jakob, Isaak und Abraham geschlossen habe. Auch des Landes werde ich gedenken, 43das, von ihnen verlassen, sich seiner Sabbate erfreuen und um ihretwillen Verödung leiden wird. Sie aber werden wegen ihrer Sünden beten, weil sie meine Anordnungen verworfen und meine Gesetze verachtet haben. 44Aber selbst dann, wenn sie im Lande ihrer Feinde sind, werde ich sie nicht ganz verwerfen, noch so gering achten, dass sie gänzlich vertilgt werden und ich meinen Bund mit ihnen brechen sollte. Ich bin ja der Herr, ihr Gott, 45und werde meines früheren Bundes gedenken, da ich sie aus dem Lande Ägypten vor den Augen der Völker geführt habe, um ihr Gott zu sein, ich der Herr. Dies sind die Satzungen und Gebote und Gesetze, die der Herr zwischen sich und den Söhnen Israels am Berge Sinai durch Moses gegeben hat.
Levitikus 27
1Und der Herr redete zu Moses und sprach: 2Rede zu den Söhnen Israels und sage ihnen: Wenn jemand ein Gelübde macht und sich selbst Gott weiht, so soll er ein Lösegeld nach dem Schätzungswert geben. 3Ein Mann von zwanzig bis zu sechzig Jahren soll fünfzig Sekel Silber nach dem Gewichte des Heiligtums geben. 4Eine Frau soll dreißig geben. 5Ist jemand von fünf Jahren bis zu zwanzig Jahren alt, so soll eine männliche Person zwanzig Sekel geben; eine weibliche zehn. 6Für einen Knaben von einem Monat bis zu fünf Jahren sollen fünf Sekel gegeben werden; für ein Mädchen drei. 7Wer sechzig Jahre und darüber alt ist, soll, wenn er ein Mann ist, fünfzehn Sekel geben; eine Frau zehn. 8Ist der Betreffende arm und kann er nicht den Schätzungswert geben, so stelle er sich dem Priester vor; und was dieser festsetzt, je nachdem er sieht, dass der andere es geben kann, so viel soll dieser geben. 9Hat aber jemand ein Tier gelobt, welches man dem Herrn opfern kann, so soll es als geheiligt gelten 10und soll nicht vertauscht werden können, das ist weder ein gutes mit einem schlechten, noch ein schlechtes mit einem guten; und wenn man es vertauscht, so soll sowohl das ausgetauschte wie das eingetauschte dem Herrn geheiligt sein. 11Wenn jemand ein unreines Tier gelobt, welches dem Herrn nicht zum Opfer dargebracht werden kann, so soll man dasselbe vor den Priester führen, 12welcher urteilen soll, ob es gut oder schlecht ist, und den Wert bestimmen wird. 13Will also der, welcher es darbringt, diesen Wert erlegen, so soll er noch den fünften Teil zu der Schätzungssumme hinzulegen. 14Wenn jemand sein Haus gelobt und dem Herrn weiht, so soll es der Priester besichtigen, ob es gut oder schlecht ist, und nach dem Werte, den er alsdann bestimmt, soll es verkauft werden. 15Wenn es der Gelobende aber einlösen will, so soll er den fünften Teil noch zu der Schätzungssumme hinzulegen, und das Haus soll ihm gehören. 16Wenn jemand einen Acker seines Besitzes gelobt und dem Herrn weiht, so soll der Wert desselben nach Maßgabe der Aussaat abgeschätzt werden. Wird das Land mit dreißig Scheffeln Gerste besät, so soll es für fünfzig Silbersekel verkauft werden. 17Hat er gleich vom Anfangsjahre eines Jubiläums an den Acker gelobt, so soll man ihn so hoch abschätzen, als er gelten kann; 18wenn es aber einige Zeit nachher geschieht, so soll der Priester das Geld nach der Anzahl der Jahre berechnen, welche noch bis zum Jubeljahre übrig sind, und alsdann ist dies von dem Schätzungswerte abzuziehen. 19Will der Gelobende den Acker einlösen, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme hinzufügen, und er darf ihn zum Eigentum erhalten. 20Wenn er ihn aber nicht auslösen will, sondern der Acker wird an irgend einen andern verkauft, so kann der Gelobende ihn nachher nicht mehr einlösen; 21denn wenn die Zeit des Jubeljahres kommt, soll er dem Herrn geweiht sein und gehört als geweihtes Gut zum Rechte der Priester. 22Wenn ein Acker, der gekauft und nicht von den Vorfahren ererbt worden ist, dem Herrn geweiht wird, 23so soll der Priester nach der Zahl der Jahre bis zum Jubeljahre den Wert berechnen, und diesen soll der Gelobende dem Herrn geben. 24Im Jubeljahre aber soll der Acker wieder an den vorigen Eigentümer zurückkommen, der ihn verkauft und als Besitz zu eigen gehabt hatte. 25Alle Schätzungen sollen nach dem Sekel des Heiligtums bemessen werden. Der Sekel hat zwanzig Obolen. 26Das Erstgeborene, das dem Herrn gehört, soll niemand weihen und geloben dürfen; es sei Rind oder Schaf, sie gehören dem Herrn. 27Ist es aber ein unreines Tier, so soll es der Opfernde auslösen, so hoch, wie du es schätzest, und soll noch den fünften Teil des Wertes hinzutun. Will er es nicht auslösen, so soll es an einen andern verkauft werden, so teuer als es von dir geschätzt ward. 28Alles, was dem Herrn gänzlich geweiht wird, es sei Mensch, oder Tier, oder Feld, kann nicht verkauft, noch ausgelöst werden. Was einmal gänzlich geweiht ist, soll dem Herrn hochheilig sein. 29Und alles so Geweihte, das von jemanden geopfert wird, soll nicht eingelöst werden, sondern des Todes sterben. 30Alle Zehnten vom Boden, sowohl von der Feldfrucht, wie von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn und sind ihm geweiht. 31Wenn aber jemand seine Zehnten einlösen will, soll er den fünften Teil des Wertes dazutun. 32Alle Zehnten von Rindern und Schafen und Ziegen, von allem, was unter dem Stabe des Hirten hindurchgeht, was immer das zehnte Stück ist, soll dem Herrn geweiht werden. 33Und es soll dabei keine Auswahl statthaben, weder zwischen Gutem, noch Schlechtem, und eines nicht mit dem andern vertauscht werden. Im Fall es aber jemand dennoch vertauscht, soll das Ausgetauschte wie das Eingetauschte dem Herrn geweiht sein und nicht ausgelöst werden können. 34Dies sind die Gebote, die der Herr dem Moses für die Söhne Israels am Berge Sinai gegeben hat.