Aus der Allioli-Arndt-Bibel (Vulgata-Übersetzung, 1914).
Levitikus 13
1Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach: 2Wenn auf der Haut des Leibes eines Menschen ein Fleck von verschiedener Farbe entsteht, oder eine Blatter, oder etwas Helles sich zeigt, das ist die Plage des Aussatzes, so soll er zu Aaron, dem Priester, oder zu irgend einem seiner Söhne geführt werden. 3Wenn dieser den Ausschlag auf der Haut sieht und wahrnimmt, dass die Haare weiß geworden sind, und die Stelle, welche aussätzig erscheint, tiefer liegt als die übrige Haut und das Fleisch, so ist es die Plage des Aussatzes, und auf sein Urteil soll er abgesondert werden. 4Wenn aber ein leuchtend weißer Fleck auf der Haut erscheint, aber nicht tiefer liegt als das übrige Fleisch, und die Haare haben die frühere Farbe behalten, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen 5und am siebenten Tage nachsehen; und wenn der Aussatz nicht weiter um sich gegriffen und an der Haut den früheren Umfang nicht überschritten hat, so soll er ihn abermals sieben andere Tage einschließen. 6Wiederum am siebenten Tage soll er nachschauen; ist dann der Ausschlag dunkler geworden und hat sich nicht über die Haut weiter ausgebreitet, so soll er ihn für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und der Mensch soll seine Kleider waschen, und so wird er rein sein. 7Wenn aber der Ausschlag seit der Zeit, wo ihn der Priester beschaut und für rein erkannt hat, wieder gewachsen sein, so soll er zum Priester geführt 8und für unrein erklärt werden. 9Wenn die Plage des Aussatzes sich an einen Menschen zeigt, soll er zum Priester geführt werden, 10und dieser soll ihn besichtigen. Ist dann die Haut weiß gefärbt und das Ansehen der Haare verändert, und wird das rohe Fleisch sichtbar, 11so soll man es für veralteten Aussatz halten, der sich in die Haut eingesetzt hat. Der Priester soll ihn alsdann für unrein erklären und nicht einschließen, denn er ist offenbar mit Unreinheit behaftet. 12Wenn aber der Aussatz auf der Haut sich verbreitend ausbricht und die ganze Haut vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, so weit die Augen nur sehen, 13so soll ihn der Priester besichtigen und für mit sauberem Aussatz behaftet erklären, weil alles in weiß verwandelt ist; und der Mensch wird somit rein sein. 14Wenn sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, 15so soll er durch den Priester für unrein erklärt und unter die Unreinen gerechnet werden; denn wenn wildes Fleisch mit Aussatz übersät ist, ist es unrein. 16Wenn es aber wieder weiß wird und den ganzen Körper bedeckt, 17so soll ihn der Priester besichtigen und für rein erklären. 18Wenn aber auf der Haut des Fleisches sich ein Geschwür gebildet hat und wieder geheilt ist, 19und an der Stelle des Geschwüres eine weiße oder rötliche Narbe erscheint, so soll man den Menschen zum Priester führen. 20Sieht dieser, dass der aussätzige Fleck tiefer liegt als das übrige Fleisch und dass die Haare weiß geworden sind, so soll er ihn für unrein erklären; denn die Plage des Aussatzes ist im Geschwüre ausgebrochen. 21Hat aber das Haar seine vorige Farbe behalten, und ist die Narbe etwas dunkel und liegt nicht tiefer als das Fleisch ringsherum, so soll er ihn sieben Tage einschließen. 22Wenn der Fleck sich alsdann vergrößert hat, soll er ihn für aussätzig erklären. 23Ist er aber an derselben Stelle stehen geblieben, so ist es die Narbe eines Geschwüres, und der Mensch ist rein. 24Hat aber jemand die Haut des Fleisches am Feuer verbrannt, und ist nach der Heilung ein weißes oder rotes Mal geblieben, 25so soll es der Priester beschauen, und wenn es weiß geworden ist und seine Stelle tiefer liegt als die übrige Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn die Plage des Aussatzes ist an dem Male entstanden. 26Ist aber die Farbe der Haare unverändert, und ist der Fleck nicht tiefer als das übrige Fleisch, und das Aussehen des Aussatzes selbst etwas dunkel, so soll er ihn sieben Tage einschließen 27und am siebenten Tage besichtigen; wenn dann der Aussatz sich auf der Haut ausgebreitet hat, so soll er ihn für unrein erklären. 28Ist aber der weiße Fleck an seiner Stelle geblieben und zeigt sich nicht hell genug, so ist es ein Brandmal; und darum soll er rein sein, denn es ist die Narbe einer Brandwunde. 29Einen Mann oder ein Weib, an dessen Kopf oder Bart der Aussatz entsteht, soll der Priester besichtigen. 30Und wenn die Stelle tiefer liegt als das übrige Fleisch und das Haar goldgelb und dünner ist als gewöhnlich, so soll er sie für unrein erklären; denn es ist der Aussatz des Hauptes und Bartes. 31Wenn er aber sieht, dass die betreffende Stelle dem Fleische ringsum gleich und das Haar schwarz ist, so soll er ihn sieben Tage abschließen 32und am siebenten Tage besichtigen. Ist der Fleck dann nicht gewachsen, und die Farbe des Haares nicht verändert, und die betroffene Stelle dem übrigen Fleische gleich, 33so soll der Mensch geschoren werden, mit Ausnahme der Stelle des Fleckens, und sieben andere Tage eingeschlossen werden. 34Wenn man dann am siebenten Tage sieht, dass der Fleck dieselbe Ausdehnung behalten hat und nicht tiefer liegt als das übrige Fleisch, so soll er ihn für rein erklären; alsdann soll er seine Kleider waschen, und so wird er rein sein. 35Wenn aber der Fleck nach der Reinerklärung wieder auf der Haut um sich greift, 36so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob das Haar in goldgelbe Farbe übergegangen ist, denn er ist offenbar unrein. 37Wenn endlich der Fleck unverändert geblieben ist und die Haare schwarz sind, so soll er wissen, dass der Mensch heil ist, und soll ihn unbesorgt für rein erklären. 38Einen Mann oder ein Weib, an dessen Haut helle Flecken erscheinen, 39soll der Priester besichtigen. Findet er verblasste, helle, weiße Flecken auf der Haut, so soll er wissen, dass es nicht Aussatz, sondern weiße Flecken sind und der Mensch rein ist. 40Ein Mann, dem die Haare vom Haupte ausgefallen, ist ein Kahlkopf, aber rein; 41und einer, dem die Haare gegen die Stirne hin ausfallen, ist ein Glatzkopf, aber rein. 42Im Falle aber an dem kahlen Kopfe oder der Glatze ein weißer oder roter Fleck entsteht 43und der Priester dies sieht, soll er ihn als zweifellos mit Aussatz behaftet erklären, der an dem kahlen Kopfe entstanden ist. 44Wer immer also mit dem Aussatze befleckt und nach dem Entscheide des Priesters abgesondert worden ist, 45soll zerrissene Kleider tragen, das Haupt entblößt, den Mund mit dem Kleide bedeckt halten, und soll rufen, dass er befleckt und unrein sei. 46Die ganze Zeit, durch die er aussätzig und unrein ist, soll er außerhalb des Lagers allein wohnen. 47Wenn ein wollenes oder linnenes Kleid den Aussatz zeigt 48im Aufzug oder im Einschlag, oder etwa ein Fell, oder was immer aus einem Felle Gefertigtes, 49und es findet sich ein weißer oder roter Fleck daran, so soll er für Aussatz gehalten und dem Priester gezeigt werden. 50Dieser soll es besichtigen und sieben Tage einschließen, 51und am siebenten Tage soll er es wieder besichtigen; und findet er alsdann, dass der Fleck sich ausgebreitet hat, so liegt dauernder Aussatz vor; er soll das Kleid und alles, woran der Fleck gefunden wurde, für unrein erklären; 52und darum soll es mit Feuer verbrannt werden. 53Wenn er aber sieht, dass der Fleck sich nicht ausgebreitet hat, 54so soll er das, woran der Aussatz sich findet, zu waschen gebieten, und soll es sieben andere Tage wieder einschließen. 55Wenn er dann sieht, dass zwar das vorige Aussehen noch nicht wieder gekommen ist, wenn auch der Aussatz nicht weiter um sich gegriffen hat, so soll er es für unrein erklären und mit Feuer verbrennen, weil der Aussatz die Oberfläche des Kleides oder das ganze Kleid ergriffen hat. 56Ist aber die Stelle des Aussatzes dunkler geworden, nachdem man das Kleid gewaschen hat, so soll er sie abreißen und von dem ganzen Stück abtrennen. 57Und wenn an solchen Stellen, die vorher frei von Flecken waren, sich später Aussatz zeigte, so ist es der fliegende oder unstäte Aussatz; es soll mit Feuer verbrannt werden. 58Wenn aber der Fleck verschwunden ist, soll man das, was rein ist, zum zweiten Male mit Wasser waschen, und es soll rein sein. 59Das sind die Bestimmungen über den Aussatz an einem wollenen oder linnenen Kleide, am Aufzug und Einschlag, und an allen Gegenständen aus Fell, wie man sie für rein oder unrein zu erklären hat.
Levitikus 14
1Und der Herr redete zu Moses und sprach: 2Das ist die zu beobachtende Weise, wenn ein Aussätziger gereinigt werden soll: Man soll ihn zum Priester führen, 3dieser soll aus dem Lager hinausgehen; und wenn er findet, dass der Aussatz geheilt ist, 4soll er dem, der gereinigt wird, befehlen, zwei lebende Sperlinge, die man essen darf, und Zedernholz, Karmosinwolle, und Ysop für sich darzubringen; 5Sodann soll er ihn einen von den Sperlingen in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser schlachten lassen; 6den andern aber, den Lebenden, soll er samt dem Zedernholz und dem Karmosin und Ysop in das Blut des geschlachteten Sperlings tauchen, 7und alsdann den zu Reinigenden damit sieben Mal besprengen, damit er gesetzlich rein werde; den lebenden Sperling aber soll er freilassen, dass er in´s Weite wegfliege. 8Und nachdem der Mensch seine Kleider gewaschen, soll er alle Haare an seinem Leibe abscheren und sich baden, und so gereinigt soll er in das Lager treten, nur dass er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleibe, 9und am siebenten Tage soll er sein Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen, und die Haare des ganzen Körpers abscheren. Und nachdem er nochmals die Kleider und den Leib gewaschen hat, 10soll er am achten Tage zwei fehlerfreie Lämmer und ein einjähriges fehlerloses Schaf nehmen, und drei Zehntel seines Mehl zum Speiseopfer, mit Öl angemacht, und ein Sechstel Öl besonders. 11Und der Priester, der den Menschen reinigt, soll ihn samt allem diesem vor dem Herrn an der Türe des Zeltes des Zeugnisses darstellen. 12und das eine Lamm nehmen, und es als Schuldopfer darbringen, samt dem Sechstel Öl; und wenn er alles vor dem Herrn dargebracht, 13soll er das Lamm da schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer zu schlachten pflegt, das ist an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig. 14Sodann soll der Priester von dem Blute des Opfertieres, welches als Schuldopfer geschlachtet wurde, etwas nehmen und dem, der sich reinigen lässt, auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen der rechten Hand und die rechte große Zehe streichen; 15und er soll etwas von dem Sechstel Öl in seine linke Hand gießen, 16und seinen rechten Finger darein tauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen. 17Von dem übrigen Öl in seiner linken Hand aber soll er dem, der sich reinigen lässt, etwas auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe streichen, und auf das Blut, welches vom Schuldopfer geflossen ist, 18und auf sein Haupt. 19Hierauf soll er für ihn vor dem Herrn beten und das Sündopfer bereiten; alsdann das Brandopfer schlachten, 20und soll es samt den dazu gehörigen Opfern auf den Altar legen, und so wird der Mensch gesetzlich rein werden. 21Ist er aber arm, und kann seine Hand das Erwähnte nicht erschwingen, so soll er ein Lamm zum Schuldopfer nehmen, damit der Priester für ihn bete, und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zum Speiseopfer, und ein Sechstel Öl, 22ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, von denen die eine zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer bestimmt sei. 23Und diese soll er am achten Tage seiner Reinigung dem Priester zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses vor den Herrn bringen. 24Und der Priester soll das Lamm für das Schuldopfer samt dem Sechstel Öl nehmen und beide zugleich erheben; 25alsdann soll er das Lamm schlachten und von seinem Blute etwas auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, und auf den Daumen seiner rechten Hand und seine rechte große Zehe streichen, 26etwas vom Öl aber in seine linke Hand gießen, 27den Finger der rechten Hand hineintauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen. 28Sodann soll er dem, der sich reinigen lässt, das rechte Ohrläppchen, und den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe an der Stelle berühren, wo das für die Schuld vergossene Blut ist. 29Den übrigen Teil des Öles aber, der in der linken Hand ist, soll er auf das Haupt des Gereinigten ausschütten, damit er den Herrn für ihn versöhne; 30und sodann die eine Turteltaube oder die eine junge Taube darbringen. 31die eine als Schuldopfer, und die andere als Brandopfer, zugleich mit den zugehörigen Opfern. 32Dies ist das Opfer des Aussätzigen, der nicht alles zu seiner Reinigung haben kann. 33Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach: 34Wenn ihr in das Land Chanaan, das ich euch zum Besitz geben werde, gekommen seid und die Plage des Aussatzes sich an einem Hause zeigt, 35so soll der, dem das Haus gehört, hingehen, und es dem Priester anzeigen, und sagen: Es scheint mir, als sei die Plage des Aussatzes an meinem Hause. 36So soll der Priester dann anordnen, dass man alles aus dem Hause heraustrage, bevor er hineingeht, und zusieht ob es aussätzig ist, damit nicht alles, was im Hause ist, unrein werde. Alsdann soll er hineingehen, um den Aussatz des Hauses zu besichtigen. 37Und wenn er an den Wänden desselben etwas wie Vertiefungen sieht, durch Blässe oder Röte entstellt, und tiefer liegend als die übrige Fläche, 38so soll er zur Türe des Hauses herausgehen und es sogleich auf sieben Tage verschließen. 39Am siebenten Tage soll er zurückkommen und es besichtigen. Findet er, dass der Aussatz um sich gegriffen hat, 40so soll er befehlen, die Steine, an denen der Aussatz ist, auszubrechen und sie draußen vor der Stadt an einem unreinen Ort zu werfen, 41das Haus selbst aber innen ringsherum abzuschaben und den abgeschabten Staub außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu schütten, 42und andere Steine an die Stelle der herausgenommenen zu setzen, und das Haus mit anderem Lehme zu bestreichen. 43Wenn aber dann, nachdem die Steine herausgenommen, und der Staub abgeschabt worden, und anderer Lehm angeworfen worden ist, 44der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz wiedergekommen ist und die Wände mit Flecken besät sind, so ist dies beharrlicher Aussatz und das Haus ist unrein. 45Man soll es alsbald abbrechen und seine Steine, sein Holz, und allen Staub außerhalb der Stadt an einem unreinen Ort werfen. 46Wer das Haus betritt, wenn es geschlossen ist, soll unrein sein bis zum Abend; 47und wer in demselben schläft oder etwas ißt, soll seine Kleider waschen. 48Wenn aber der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz nicht im Hause um sich gegriffen hat, nachdem es von neuem beworfen worden ist, so soll er es für rein erklären, da es von seinem Schaden geheilt ist. 49Sodann soll er zu dessen Reinigung zwei Sperlinge, Zedernholz, Karmosinwolle und Ysop nehmen; 50und nachdem er einen Sperling in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser geschlachtet hat, 51soll er das Zedernholz, den Ysop, die Karmosinwolle, und den lebenden Sperling nehmen, und alles in das Blut des geschlachteten Sperlings und in das fließende Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52Und so soll er es mit dem Blute des Sperlings und mit dem fließenden Wasser, dem lebenden Sperling, dem Zedernholz, dem Ysop, und dem Karmosin reinigen. 53Endlich lasse er den Sperling in´s Feld frei fliegen und bete für das Haus, und es soll alsdann gesetzlich rein sein. 54Dies sind die Vorschriften über die verschiedenen Arten von Aussatz und Grind, 55den Aussatz an Kleidern und Häusern, 56an Narben, an ausbrechenden Blattern, an glänzenden Flecken, und nach verschieden aussehender und geänderter Färbung. 57damit man wissen könne, wann etwas rein oder unrein ist.
Levitikus 15
1Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach: 2Redet zu den Söhnen Israels und saget ihnen: Ein Mann, der am Samenflusse leidet, soll unrein sein. 3Und dann soll man urteilen, dass er mit diesem Gebrechen behaftet ist, wenn die hässliche Feuchtigkeit alle Augenblicke an seinem Leibe haftet und gerinnt. 4Jedes Lager, auf dem er schläft, und jeder Ort, an dem er sitzt, soll unrein sein. 5Wenn jemand sein Lager berührt, soll er seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und soll unrein sein bis zum Abend. 6Wenn sich irgend jemand da hinsetzt, wo er gesessen hat, so soll er seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend. 7Wer seinen Leib berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend. 8Wenn ein solcher Mensch auf einen, der rein ist, speit, so soll dieser seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend. 9Der Sattel, auf dem er sitzt, soll unrein sein; 10und was immer unter dem ist, der am Samenflusse leidet, soll unrein sein bis zum Abend. Wer etwas derartiges trägt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend. 11Jeder, den ein solcher anrührt, ohne seine Hände zuvor gewaschen zu haben, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend. 12Ein irdenes Gefäß, das er berührt, soll zerbrochen werden, ein hölzernes Gefäß aber soll mit Wasser abgewaschen werden. 13Und wenn einer, der an einem solchen Übel leidet, geheilt ist, soll er nach seiner Reinigung sieben Tage zählen, und seine Kleider waschen, und den ganzen Leib in fließendem Wasser baden; und so wird er rein sein. 14Am achten Tage aber soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, und vor dem Herrn zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses kommen, und sie dem Priester übergeben. 15Dieser soll die eine als Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten, und soll für ihn vor dem Herrn beten, dass er vom Samenflusse gereinigt werde. 16Ein Mann, dem im Beischlafe der Same abgeht, soll seinen ganzen Leib mit Wasser waschen und soll unrein sein bis zum Abend. 17Kleid und Fell, welches er hatte, soll er mit Wasser waschen und es soll unrein sein bis zum Abend. 18Das Weib, dem er beigewohnt, soll sich mit Wasser waschen und soll unrein sein bis zum Abend. 19Eine Frau, die nach Ablauf je eines Monats den Blutfluss hat, soll sieben Tage abgesondert sein. 20Ein jeder, der sie berührt, soll unrein sein bis zum Abend; 21und alles, worauf sie in den Tagen ihrer Absonderung schläft oder sitzt, soll unrein sein. 22Wer ihr Lager berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und unrein sein bis zum Abend. 23Wer immer ein Gerät, auf dem sie gesessen hat, berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend. 24Und wenn ein Mann zur Zeit ihres monatlichen Flusses Umgang mit ihr hat, so soll er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, auf dem er schläft, soll unrein sein. 25Wenn eine Frau außer der Zeit ihres Flusses viele Tage am Blutfluss leidet, oder wenn nach dem monatlichen Blutabgange das Blut nicht aufhört zu fließen, soll sie unrein sein, so lange sie diesem Gebrechen unterliegt, wie zur Zeit des Monatsflusses. 26Jedes Lager, auf dem sie schläft, und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, soll unrein sein. 27Wer solches berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und unrein sein bis zum Abend. 28Wenn das Blut still steht und aufhört zu fließen, so soll sie noch sieben Tage ihrer Reinigung zählen; 29und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben für sich dem Priester an den Eingang des Zeltes des Zeugnisses bringen. 30Dieser soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer herrichten und für sie wegen ihres unreinen Flusses vor dem Herrn beten. 31Lehret also die Söhne Israels, dass sie die Unreinigkeit meiden und nicht durch ihre Unreinheit des Todes seien, wenn sie mein Zelt, das unter ihnen ist, verunreinigen. 32Das sind die Vorschriften für den, der am Samenfluss leidet, sowie für den, welcher sich durch Beiwohnung verunreinigt, 33und für die in den Monatszeiten abgesonderten, oder an beständigem Blutflusse leidenden Frauen, und für die Männer, welche solchen beiwohnen.
Levitikus 16
1Und der Herr redete zu Moses nach dem Tode der zwei Söhne Aarons, als sie fremdes Feuer darbrachten und deshalb getötet wurden; 2und gebot ihm und sprach: Sage zu Aaron, deinem Bruder, dass er nicht zu jeder Zeit in das Heiligtum treten solle, welches innerhalb des Vorhanges vor dem Gnadenthrone ist, mit dem die Lade überdeckt ist, damit er nicht sterbe (denn ich werde in der Wolke über dem Spruchorte erscheinen); 3außer er habe zuvor dies getan: Er bringe einen jungen Stier als Sündopfer, und einen Widder als Brandopfer dar. 4Und er bekleide sich mit dem linnenen Gewande, und verhülle seine Blöße mit den linnenen Hüftkleidern, und lege den linnenen Gürtel um, und setze die linnene Kopfbedeckung auf sein Haupt; denn dies sind die heiligen Kleider, die er alle anlegen soll, nachdem er sich gebadet hat. 5Dann soll er von der ganzen Gemeinde der Söhne Israels zwei Böcke als Sündopfer und einen Widder als Brandopfer nehmen. 6Zuerst bringe er den jungen Stier dar und bete für sich und sein Haus. 7Alsdann soll er die zwei Böcke vor den Herrn, vor den Eingang des Zeltes des Zeugnisses stellen. 8und das Los über beide werfen, eines für den Herrn, und das andere für den Bock der Verstoßung; 9und denjenigen, auf welchen das Los für den Herrn trifft, soll er als Sündopfer darbringen, 10den aber, auf welchen das Los herauskommt als den Bock der Verstoßung, soll er lebendig dem Herrn darstellen, damit er über denselben die Gebete spreche und ihn in die Wüste verstoße. 11Ist dies alles nach Vorschrift vollendet, so soll er den jungen Stier darbringen, und für sich und sein Haus beten, und ihn schlachten. 12Alsdann soll er ein Rauchfass nehmen, das er mit Kohlen von dem Altare gefüllt hat, und zum Rauchopfer gemischtes Räucherwerk mit der Hand nehmen, und soll hinter den Vorhang in das Heiligtum treten 13und das Räucherwerk auf das Feuer legen, damit die Rauchwolke von dem Räucherwerke den Spruchthron, der über dem Zeugnisse ist, verhülle und er nicht sterbe. 14Auch soll er etwas von dem Blute des jungen Stieres nehmen und mit dem Finger siebenmal gegen den Gnadenthron, nach Osten, sprengen. 15Sodann soll er den Bock für die Sünde des Volkes schlachten und sein Blut hinter den Vorhang, wie es für das Blut des jungen Stieres vorgeschrieben ist, bringen, um es gegen den Spruchort hin zu sprengen, 16und so das Heiligtum von den Verunreinigungen der Söhne Israels, und von ihren Übertretungen, und von allen ihren Sünden entsühnen. Auf gleiche Weise soll er mit dem Zelte des Zeugnisses verfahren, das inmitten ihrer verunreinigten Wohnungen aufgeschlagen ist. 17Kein Mensch soll im Zelte sein, wenn der Hohepriester in das Heiligtum eingeht, um für sich und sein Haus, und die ganze Gemeinde Israel zu beten, bis er herauskommt. 18Alsdann soll er an den Altar heraustreten, welcher vor dem Herrn ist, und für sich beten, und das Blut des jungen Stieres und des Bockes nehmen, und es auf dessen Hörner ringsum gießen, 19und siebenmal mit seinem Finger etwas von dem Blute auf ihn sprengen, und ihn so entsühnen und von den Verunreinigungen der Söhne Israels heiligen. 20Nachdem er so das Heiligtum und das Zelt und den Altar gereinigt hat, soll er den lebenden Bock herzubringen, 21beide Hände auf sein Haupt legen, und alle Verschuldungen der Söhne Israels, alle ihre Übertretungen und Sünden bekennen, und sie ihm auf den Kopf wünschen, und ihn durch einen bereitstehenden Mann in die Wüste verstoßen. 22Und wenn der Bock alle ihre Vergehungen in die Einöde getragen hat und in der Wüste freigelassen ist, 23soll Aaron in das Zelt des Zeugnisses zurückkehren, und die Kleider, die er zuvor angezogen hatte, als er in das Heiligtum einging, ablegen und daselbst lassen. 24Sodann soll er seinen Leib an heiliger Stätte baden und seine Kleider anziehen. Hierauf soll er hinauskommen, und sein und des Volkes Brandopfer darbringen, und sowohl für sich als für das Volk beten, 25und das Fett, welches als Sündopfer dargebracht ist, auf dem Altare verbrennen. 26Der Mann aber, welcher den Bock der Verstoßung entließ, soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und darnach erst soll er in das Lager kommen. 27Den jungen Stier und den Bock aber, die als Sündopfer geschlachtet worden sind und deren Blut in das Heiligtum getragen ward, die Versöhnung zu vollbringen, soll man vor das Lager hinausschaffen und ihre Haut, ihr Fleisch, und den Unrat mit Feuer verbrennen. 28Und der, welcher dies verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib in Wasser baden, und dann erst soll er in das Lager kommen. 29Und dies soll euch als ewige Satzung gelten: Im siebenten Monat, am zehnten Tag des Monats, sollt ihr euch kasteien und keine Arbeit verrichten, weder der Einheimische, noch der Fremdling, der unter euch weilt. 30An diesem Tage soll eure Versöhnung und die Reinigung von allen euren Sünden sein; ihr sollt vor dem Herrn rein werden; 31denn es ist der Sabbat der Ruhe, und ihr sollt euch kasteien nach ewig geltender Vorschrift. 32Es soll aber der Priester, der gesalbt ist und dessen Hände geweiht sind, das Priestertum an Stelle seines Vaters zu verwalten, die Versöhnung vollziehen, und er soll den linnenen Rock und die heiligen Kleider anlegen 33und das Heiligtum, und das Zelt des Zeugnisses, und den Altar, auch die Priester, und das gesamte Volk entsündigen. 34Und dies sei euch eine ewig geltende Satzung, dass ihr für die Söhne Israels und alle ihre Sünden einmal im Jahre betet. Und er tat, wie der Herr dem Moses geboten hatte.